Diese Nutzungsbedingungen (die „Bedingungen") stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen MILKIES Ltd, 85 Great Portland Street, London W1W 7LT, Vereinigtes Königreich (Companies House Nr. 10195739) („MILKIES", „wir", „uns" oder „unser") und der natürlichen oder juristischen Person dar, die sich für das Inner Circle Partnerprogramm unter https://innercircle.love (die „App") bewirbt, darauf zugreift oder es nutzt. Durch Klicken auf „Akzeptieren", Erstellen eines Kontos, Anmelden über Google oder Facebook oder anderweitige Nutzung der App bestätigen Sie („Partner", „Sie" oder „Ihr"), dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und sich an diese gebunden fühlen.
Diese Bedingungen regeln Ihre Teilnahme am einheitlichen Affiliate-/Partnerökosystem von MILKIES, das die Marken MILKIES®, DIY by MILKIES®, MOMENTS®, KeepMoments.de und MOMENTS® DIY JEWELRY KIT (zusammen die „Marken") umfasst.
„Affiliate-Link" — eine eindeutige URL oder ein alphanumerischer Rabattcode, der von der App generiert wird und die Zuordnung von vermittelten Verkäufen zum Partner ermöglicht.
„Provision" — der prozentuale oder feste Vergütungsanteil, der dem Partner für jeden Qualifizierenden Verkauf zusteht, wie im Dashboard angezeigt.
„Coupon-Plattform" — jede Website, Browser-Erweiterung, mobile Anwendung oder jedes automatisierte Tool, dessen primäre oder wesentliche Funktion die Aggregation, Verbreitung oder automatische Anwendung von Rabattcodes ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Honey (PayPal Savings), RetailMeNot, Rakuten, CouponCabin, DealNews, SlickDeals, Groupon, VoucherCodes, mydealz und jede im Wesentlichen vergleichbare Dienstleistung.
„Geistiges Eigentum" („IP") — alle Marken, Dienstleistungsmarken, Patente, Designs, Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und sonstige Eigentumsrechte von MILKIES.
„Zugelassene Gebiete" — die geografischen Märkte, sprachspezifischen Domains oder länderspezifischen Regionen, die dem Partner bei der Aufnahme zugewiesen oder anschließend von MILKIES schriftlich geändert werden, wie im Partner-Dashboard angezeigt.
„Personenbezogene Daten" — hat die Bedeutung gemäß der UK GDPR und/oder EU-DSGVO, je nach Anwendbarkeit.
„Qualifizierender Verkauf" — eine abgeschlossene, bezahlte Bestellung von MILKIES-Produkten, die alle Bedingungen in Abschnitt 7 erfüllt.
„Gutschriftsverfahren" (Self-Billing) — das Verfahren, bei dem MILKIES im Namen des Partners Rechnungen für fällige Provisionen ausstellt, in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Steuerrecht.
2.1. Mindestalter.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die volle Geschäftsfähigkeit besitzen.
2.2. Korrekte Angaben.
Sie gewährleisten, dass alle bei der Bewerbung und danach gemachten Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind. Wesentliche Falschangaben stellen einen Grund für die sofortige Kündigung gemäß Abschnitt 12 dar.
2.3. Annahme.
Die Genehmigung liegt im alleinigen Ermessen von MILKIES. Wir können jeden Antrag ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen.
2.4. Kontosicherheit.
Sie sind für die Geheimhaltung Ihrer Zugangsdaten und für alle Aktivitäten unter Ihrem Konto verantwortlich. Sie müssen uns unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff informieren.
3.1. Marketingstandards.
Der Partner bewirbt die Marken ehrlich, ethisch und in Übereinstimmung mit:
(a) diesen Bedingungen;
(b) den Inner Circle Marken- und Markenrichtlinien (verfügbar im Dashboard);
(c) allen anwendbaren Gesetzen, Werbestandards, Verbraucherschutz- und Datenschutzvorschriften (einschließlich UK GDPR, EU-DSGVO, UK Data Protection Act 2018, CCPA/CPRA);
(d) den Meta-Plattformbedingungen und Entwicklerrichtlinien, der Google API Services-Nutzerdatenrichtlinie und allen anderen Drittanbieterbedingungen, die die vom Partner genutzten Kanäle regeln.
3.2. Verbotenes Verhalten.
Der Partner darf nicht:
(a) Spam, irreführende Praktiken, erzwungene Weiterleitungen, Cookie-Stuffing, Adware, Spyware oder andere betrügerische oder irreführende Zuordnungsmethoden einsetzen;
(b) auf MILKIES-Marken (oder deren Falschschreibweisen) als Keywords in bezahlter Suche bieten;
(c) Websites oder Social-Media-Profile erstellen, die MILKIES oder eine der Marken nachahmen;
(d) medizinische, therapeutische oder wissenschaftlich unbelegte Aussagen über Produkte machen;
(e) obszöne, hasserfüllte, verleumderische oder diskriminierende Inhalte verwenden;
(f) Pressemitteilungen oder bezahlte Medienplatzierungen mit Bezug auf MILKIES ohne vorherige schriftliche Zustimmung herausgeben;
(g) Affiliate-Links auf Websites platzieren, die Gewalt, illegale Aktivitäten fördern oder IP-Rechte verletzen;
(h) Aktivitäten ausüben, die den Ruf von MILKIES oder die Integrität des Programms schädigen könnten;
(i) Produkte unter Verwendung des eigenen Affiliate-Links oder Codes für den persönlichen Gebrauch oder Weiterverkauf kaufen (Selbstvermittlungen);
(j) Klicks oder Käufe durch künstliche Mittel anreizen, einschließlich Pay-to-Click, irreführende Pop-ups oder obligatorische Code-Eingabe als Bedingung für den Zugang zu nicht zusammenhängenden Inhalten.
3.3. Offenlegung & Transparenz.
Soweit gesetzlich erforderlich (einschließlich gemäß den UK CMA-Richtlinien, den US FTC Endorsement Guides, der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und gleichwertiger nationaler Gesetzgebung), muss der Partner die kommerzielle Partnerbeziehung in jedem Werbematerial klar und deutlich offenlegen. Die Offenlegung muss:
(a) prominent, unmissverständlich und in der gleichen Sprache wie der Inhalt sein;
(b) vor oder unmittelbar neben jedem Affiliate-Link oder Rabattcode platziert werden;
(c) nicht in Fußnoten vergraben, hinter „Mehr"-Links versteckt oder anderweitig verschleiert sein.
4.1. Gebietszuweisung.
Bei Aufnahme in das Programm wird jedem Partner ein oder mehrere Zugelassene Gebiete zugewiesen, basierend auf den bei der Bewerbung angegebenen Märkten, Sprachen und Zielgruppen. Zugelassene Gebiete werden im Partner-Dashboard angezeigt und können von MILKIES bei schriftlicher Benachrichtigung von Zeit zu Zeit geändert werden.
4.2. Territorialer Tätigkeitsbereich.
Der Partner richtet seine Werbeaktivitäten ausschließlich an Zielgruppen innerhalb seiner Zugelassenen Gebiete. Der Affiliate-Link und der Rabattcode sind ausschließlich dazu bestimmt, Verkäufe von Kunden innerhalb der Zugelassenen Gebiete zu generieren.
4.3. Vermutung bei geografischer Abweichung.
Wenn ein wesentlicher Anteil (mehr als 15 % in einem Kalendermonat) der dem Affiliate-Link des Partners zugerechneten Verkäufe von außerhalb der Zugelassenen Gebiete stammt, begründet dies eine widerlegbare Vermutung, dass der Code des Partners über nicht autorisierte Kanäle verbreitet wurde. Die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung liegt ausschließlich beim Partner.
4.4. Folgen eines Gebietsverstoßes.
MILKIES behält sich das Recht vor:
(a) Provisionen, die auf Verkäufe außerhalb der Zugelassenen Gebiete entfallen, einzubehalten, rückgängig zu machen, zu kürzen oder zurückzufordern;
(b) das Konto des Partners zu sperren und den Affiliate-Link bis zur Klärung zu deaktivieren;
(c) die Zugelassenen Gebiete des Partners zu ändern oder einzuschränken;
(d) die Partnerschaft gemäß Abschnitt 12.2(b) sofort zu beenden, wenn die geografische Abweichung einen wesentlichen Verstoß darstellt oder darauf hindeutet.
4.5. Meldepflicht.
Der Partner muss MILKIES innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen, nachdem er Kenntnis erlangt hat (oder begründeten Verdacht hat), dass sein Code außerhalb der Zugelassenen Gebiete verwendet oder verbreitet wird.
5.1. Code-Verantwortung.
Der Partner ist allein verantwortlich für die kontrollierte und autorisierte Verbreitung seines Affiliate-Links und Rabattcodes. Der Partner erkennt an, dass der Code ein wertvolles Gut des Programms ist und dass sein Missbrauch die Integrität des gesamten Affiliate-Ökosystems untergräbt.
5.2. Verbotene Code-Verbreitung.
Der Partner darf weder direkt noch über Dritte:
(a) seinen Rabattcode bei einer Coupon-Plattform einreichen, hochladen, registrieren oder die Einreichung gestatten;
(b) seinen Code über automatisierte Tools, Browser-Erweiterungen, Deal-Sharing-Plattformen oder Coupon-Datenbanken verbreiten oder verbreiten lassen;
(c) seinen Code in einem öffentlich durchsuchbaren Format oder Medium veröffentlichen, das speziell für die Aggregation von Rabattcodes konzipiert ist;
(d) den Code verkaufen, lizenzieren, vermieten oder anderweitig an Dritte übertragen;
(e) eine Person oder Organisation autorisieren oder ermutigen, den Code über die direkte Zielgruppe des Partners hinaus weiterzuverbreiten.
5.3. Angemessene Schutzmaßnahmen.
Der Partner unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die unbefugte Verbreitung seines Codes durch Dritte zu verhindern, einschließlich der Überwachung und Meldung des Erscheinens seines Codes auf Coupon-Plattformen.
5.4. Meldepflicht.
Der Partner muss MILKIES unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden) jede bekannte oder vermutete unbefugte Verbreitung seines Codes melden, einschließlich Links zu Coupon-Plattform-Einträgen oder Nachweise über Browser-Erweiterungs-Injection.
5.5. Wesentlicher Verstoß.
Jeder Verstoß gegen die Abschnitte 5.2 bis 5.4 stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar, der MILKIES berechtigt:
(a) die Partnerschaft sofort ohne Benachrichtigung oder Nachfrist zu beenden;
(b) alle ausstehenden und nicht ausgezahlten Provisionen verfallen zu lassen;
(c) Rückforderungsrechte gemäß Abschnitt 8.8 auszuüben;
(d) alle anderen rechtlich oder billigkeitsrechtlich verfügbaren Rechtsmittel zu verfolgen.
6.1. MILKIES behält alle Rechte, Titel und Ansprüche an seinem geistigen Eigentum.
6.2. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen gewährt MILKIES dem Partner eine beschränkte, widerrufliche, nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung genehmigter Marketingmaterialien ausschließlich zum Zweck der Bewerbung der Marken innerhalb der Zugelassenen Gebiete.
6.3. Der Partner darf das geistige Eigentum von MILKIES nicht verändern, zurückentwickeln oder abgeleitete Werke davon erstellen. Jeder erzeugte Goodwill fließt MILKIES zu.
6.4. Die Lizenz gemäß Abschnitt 6.2 endet automatisch mit der Kündigung oder dem Ablauf dieser Bedingungen.
7.1. Bedingungen.
Ein Verkauf gilt nur dann als „Qualifizierender Verkauf", wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(a) der Verkauf wurde auf einer autorisierten MILKIES-E-Commerce-Domain abgeschlossen und bezahlt;
(b) der Verkauf wurde durch die direkten, persönlichen Werbeaktivitäten des Partners generiert (einschließlich Social-Media-Beiträge, Blog-Inhalte, persönliche Empfehlungen, E-Mail-Marketing an die eigene Zielgruppe des Partners oder Live-Events);
(c) der Kunde, der den Kauf getätigt hat, befindet sich innerhalb der Zugelassenen Gebiete des Partners, oder der Verkauf stammt aus diesen;
(d) der Verkauf wurde nicht über eine Coupon-Plattform, Browser-Erweiterung, automatische Rabatt-Injektion oder einen anderen Vermittler zugeordnet, dessen Beteiligung nicht von MILKIES autorisiert wurde;
(e) der Verkauf besteht die Betrugs-, Compliance- und Zuordnungsprüfung von MILKIES gemäß Abschnitt 8;
(f) die Bestellung wurde nicht erstattet, zurückgebucht, storniert oder anderweitig für ungültig erklärt.
7.2. Nicht qualifizierende Verkäufe.
Zur Klarstellung stellen die folgenden Fälle keine Qualifizierenden Verkäufe dar:
(a) Verkäufe, bei denen der Code über eine Coupon-Plattform oder Browser-Erweiterung angewendet wurde (auch wenn der Code ursprünglich vom Partner über legitime Kanäle geteilt wurde);
(b) Selbstvermittlungskäufe durch den Partner, seinen Haushalt oder nahestehende Personen;
(c) Verkäufe, die von außerhalb der Zugelassenen Gebiete stammen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich genehmigt;
(d) betrügerische, Test- oder künstlich generierte Bestellungen.
8.1. Zuordnung.
Die App weist dem Partner einen eindeutigen Affiliate-Link und Rabattcode zu. Verkäufe werden über Cookies, Shopify- oder Plattform-Tracking und Rabattcode-Nutzung verfolgt. Das Tracking-System von MILKIES ist die alleinige und maßgebliche Quelle für Zuordnungsdaten.
8.2. Provisionssatz. Der Standardsatz beträgt 15 % des Nettoproduktwertes
(ohne MwSt., Versand, angewandte Rabatte und Retouren), sofern nicht schriftlich anders vereinbart. MILKIES kann den Provisionssatz mit 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung ändern.
8.3. Vorläufiger Status.
Alle Provisionen sind vorläufig, bis sie von MILKIES nach Abschluss des in diesem Abschnitt beschriebenen Prüfverfahrens genehmigt wurden. Provisionen gelten nicht als verdient, erworben oder zahlbar, bis MILKIES ihre Gültigkeit bestätigt.
8.4. Stornierungen.
Wenn eine Bestellung erstattet, als betrügerisch eingestuft, zurückgebucht oder anderweitig für ungültig erklärt wird, wird die entsprechende Provision storniert oder von den aufgelaufenen Provisionen abgezogen.
8.5. Prüfungs- und Überprüfungsrechte.
MILKIES behält sich das Recht vor, jederzeit und mit oder ohne vorherige Ankündigung:
(a) alle Transaktionen zu überprüfen, zu prüfen und zu analysieren, die einem Auszahlungsantrag oder einer aufgelaufenen Provision zugrunde liegen;
(b) die Quelle, den geografischen Ursprung und die Zuordnungsmethode eines Verkaufs zu untersuchen;
(c) vom Partner Informationen, Nachweise oder Dokumentation bezüglich seiner Werbeaktivitäten anzufordern und zu erhalten;
(d) Drittanbieter für Betrugserkennung oder Analysedienste einzusetzen.
8.6. Einbehaltung & Ablehnung.
MILKIES kann die Auszahlung für jede Transaktion einbehalten, anpassen, kürzen oder ablehnen, die nach vernünftiger Einschätzung von MILKIES:
(a) von außerhalb der Zugelassenen Gebiete des Partners stammt;
(b) über eine Coupon-Plattform, Browser-Erweiterung oder ein automatisiertes Tool zugeordnet wurde;
(c) Muster aufweist, die nicht mit einer echten persönlichen Vermittlungstätigkeit übereinstimmen;
(d) nicht vernünftigerweise mit den direkten Werbeaktivitäten des Partners in Verbindung gebracht werden kann;
(e) mutmaßlichen Betrug, Selbstvermittlung oder Manipulation beinhaltet;
(f) gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verstößt.
Die Entscheidung von MILKIES gemäß diesem Abschnitt ist endgültig und bindend. MILKIES ist nicht verpflichtet, detaillierte Gründe für einzelne Transaktionsablehnungen anzugeben, wird jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, den Partner über die allgemeine Grundlage wesentlicher Einbehaltungen zu informieren.
8.7. Kooperation.
Der Partner muss bei jeder Prüfung oder Untersuchung uneingeschränkt kooperieren. Die Nichtbereitstellung angeforderter Informationen innerhalb von 7 Tagen stellt einen wesentlichen Verstoß dar und begründet den Verfall der Provision.
8.8. Rückforderung.
Wenn MILKIES feststellt — zu jedem Zeitpunkt bis zu 12 Monate nach Zahlung —, dass Provisionen für Transaktionen gezahlt wurden, die keine Qualifizierenden Verkäufe darstellen, kann MILKIES:
(a) den zu viel gezahlten Betrag mit zukünftigen Provisionszahlungen verrechnen; oder
(b) dem Partner eine Rechnung über den zu viel gezahlten Betrag ausstellen, zahlbar innerhalb von 30 Tagen; oder
(c) den Betrag von einer ausstehenden Auszahlung abziehen.
8.9. Auszahlungsschwelle & Zeitplan.
Sie können eine Auszahlung beantragen, sobald die aufgelaufenen, genehmigten Provisionen 25 £ (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) erreichen. Auszahlungen werden innerhalb von 14 Werktagen nach einem gültigen Antrag bearbeitet, vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Prüfung durch MILKIES.
8.10. Gutschriftsverfahren (Self-Billing).
Durch den Beitritt zum Programm:
(a) ermächtigen Sie MILKIES, in Ihrem Namen Gutschriften für fällige Provisionen auszustellen, in Übereinstimmung mit HMRC VAT Notice 700/14;
(b) stimmen Sie zu, keine separaten Rechnungen für diese Beträge auszustellen;
(c) bestätigen Sie, ob Sie umsatzsteuerlich registriert sind (oder nicht), und verpflichten sich, MILKIES unverzüglich über jede Änderung Ihres Umsatzsteuer-Registrierungsstatus zu informieren;
(d) stimmen Sie zu, dass diese Gutschriftsvereinbarung in Kraft bleibt, bis sie von einer der Parteien mit 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung gekündigt wird;
(e) erkennen Sie an, dass MILKIES Gutschriften ausstellt, die seine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern zutreffend) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Partners (sofern umsatzsteuerlich registriert) ausweisen.
8.11. Zahlungsmethoden.
Auszahlungen erfolgen per PayPal oder SEPA/UK-Banküberweisung, wie in Ihrem Dashboard ausgewählt. Gebühren der Zahlungsanbieter trägt der Partner.
8.12. Steuern.
Der Partner ist allein verantwortlich für die Deklaration und Abführung aller Einkommensteuern, Umsatzsteuern oder sonstigen Steuern, die aus Provisionen in seinem Zuständigkeitsbereich entstehen.
9.1. Einhaltung.
Beide Parteien halten alle anwendbaren Datenschutzgesetze ein, einschließlich der UK GDPR, EU-DSGVO, des UK Data Protection Act 2018 und (sofern anwendbar) des California Consumer Privacy Act / California Privacy Rights Act (CCPA/CPRA).
9.2. Datenschutzerklärung.
Unsere Verarbeitung personenbezogener Daten des Partners ist in unserer Datenschutzerklärung unter https://innercircle.love/privacy beschrieben, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.
9.3. Facebook- & Google-Plattformdaten.
Die App bietet die Anmeldung über Facebook und Google an und greift nur auf die minimal erforderlichen Daten (öffentliches Profil, E-Mail) zu, die für den Betrieb des Programms notwendig sind. Der Partner darf über die App erhaltene Social-Login-Daten nicht für unbefugte Zwecke erfassen, speichern, weitergeben oder verkaufen.
9.4. Verarbeitung zur Betrugserkennung.
Der Partner nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass MILKIES Transaktionsdaten, Daten zum geografischen Ursprung und Zuordnungsmetadaten zum Zwecke der Betrugserkennung, Provisionsvalidierung und Programmintegrität verarbeitet. Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung dargelegt.
9.5. Meldung von Datenschutzverletzungen.
Im Falle einer Datenschutzverletzung, die personenbezogene Daten des Partners betrifft, wird MILKIES betroffene Partner unverzüglich und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme der Verletzung benachrichtigen.
10.1. Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden (einschließlich Verkaufsdaten, Provisionssätze, interne Prozesse, Tracking-Algorithmen und Methoden zur Betrugserkennung), dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
10.2. Der Rabattcode des Partners ist als vertrauliches Gut des Programms zu behandeln. Obwohl der Partner den Code mit seiner Zielgruppe im Rahmen autorisierter Werbeaktivitäten teilen darf, darf er den Code nicht an Wettbewerber, Coupon-Plattformen oder Parteien außerhalb des Rahmens seiner Werbeaktivitäten weitergeben.
10.3. Die Vertraulichkeitspflichten überdauern die Beendigung dieser Bedingungen für einen Zeitraum von 2 Jahren.
11.1. DIE APP, DAS DASHBOARD UND DIE MATERIALIEN WERDEN „WIE BESEHEN" OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. MILKIES SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIEßLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG.
11.2. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET MILKIES NICHT (GLEICH OB AUS VERTRAG, DELIKT, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG) FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE-, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE, EINSCHLIEßLICH ENTGANGENEM GEWINN, UMSATZ, DATEN, GESCHÄFTSCHANCEN ODER GOODWILL.
11.3. DIE GESAMTHAFTUNG VON MILKIES AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN ÜBERSTEIGT NICHT DIE GESAMTPROVISIONEN, DIE DEM PARTNER IN DEN 12 MONATEN VOR DEM ANSPRUCH TATSÄCHLICH GEZAHLT WURDEN.
11.4. Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung aus für: (a) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit; (b) Betrug oder betrügerische Falschangaben; (c) jede Haftung, die nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, einschließlich zwingender Verbraucherschutzgesetzgebung in der EU.
12.1. Dauer.
Diese Bedingungen treten am Tag der Annahme in Kraft und gelten bis zur Kündigung durch eine der Parteien.
12.2. Kündigungsrechte.
(a) Aus Bequemlichkeit: Jede Partei kann mit 14 Tagen schriftlicher Vorankündigung kündigen.
(b) Wegen wesentlichen Verstoßes: MILKIES kann sofort, ohne Benachrichtigung oder Nachfrist kündigen, bei:
Verstoß gegen Abschnitt 4 (Gebiete), 5 (Code-Sicherheit) oder 7 (Qualifizierende Verkäufe);
Betrug, Unehrlichkeit oder wesentlichen Falschangaben;
wesentlichem Verstoß gegen eine andere Bestimmung, der 14 Tage nach schriftlicher Benachrichtigung nicht behoben wurde.
(c) Automatische Kündigung: Wenn das Konto des Partners 12 aufeinanderfolgende Monate inaktiv ist (keine Werbeaktivitäten und keine Verkäufe).
12.3. Folgen der Kündigung.
Bei Kündigung:
(a) endet die Lizenz gemäß Abschnitt 6 sofort;
(b) muss der Partner die Nutzung von Affiliate-Links unverzüglich einstellen und alle MILKIES-IP von allen Kanälen entfernen;
(c) zahlt MILKIES ausstehende gültige, genehmigte Provisionen innerhalb von 60 Tagen, vorbehaltlich des Abschlusses laufender Prüfungen oder Untersuchungen;
(d) können ausstehende Provisionen, die Gegenstand einer Untersuchung sind, bis zum Abschluss der Untersuchung einbehalten werden;
(e) überdauern die Abschnitte 5.5 (Folgen wesentlicher Verstöße), 8.8 (Rückforderung), 10 (Vertraulichkeit), 11 (Haftungsbeschränkung), 13 (Freistellung) und 15 (Anwendbares Recht) die Kündigung.
Der Partner stellt MILKIES und seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Beauftragten von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus Folgendem ergeben oder damit zusammenhängen:
(a) Verstoß des Partners gegen diese Bedingungen;
(b) Verletzung von geistigen Eigentumsrechten oder Datenschutzrechten;
(c) Verstoß gegen geltendes Recht oder Vorschriften;
(d) Marketinginhalte, Verhalten oder Zusicherungen des Partners;
(e) Ansprüche einer Steuerbehörde im Zusammenhang mit der Nichtdeklarierung oder Nichtabführung von Steuern auf Provisionen durch den Partner;
(f) unbefugte Verbreitung des Rabattcodes des Partners an Coupon-Plattformen oder andere Dritte.
MILKIES kann diese Bedingungen, die Provisionsstruktur, die Liste der Coupon-Plattformen, die Zugelassenen Gebiete oder jeden anderen Aspekt des Programms durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version in der App und Benachrichtigung der Partner per E-Mail oder Dashboard-Mitteilung ändern. Wesentliche Änderungen treten 30 Tage nach Benachrichtigung in Kraft. Die fortgesetzte Teilnahme nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Zustimmung. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie gemäß Abschnitt 12.2(a) kündigen.
15.1. Anwendbares Recht.
Diese Bedingungen und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben oder damit zusammenhängen, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen.
15.2. Streitbeilegung.
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen werden wie folgt beigelegt:
(a) Verhandlung: Die Parteien versuchen zunächst, die Streitigkeit innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch gutgläubige Verhandlung beizulegen.
(b) Mediation: Scheitert die Verhandlung, wird die Streitigkeit einer Mediation nach den CEDR Mediation Rules unterzogen.
(c) Gerichtsbarkeit: Scheitert die Mediation innerhalb von 60 Tagen, sind die Gerichte von England und Wales ausschließlich zuständig, vorbehaltlich Abschnitt 15.3.
15.3. EU-Verbraucherrechte.
Nichts in diesem Abschnitt hindert einen Partner, der Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat ist, daran, Verfahren vor den Gerichten seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes einzuleiten, noch entzieht es ihm den zwingenden Verbraucherschutz nach dem Recht seines Mitgliedstaates.
15.4. US-Partner — Verzicht auf Sammelklagen.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, stimmen in den Vereinigten Staaten ansässige Partner zu, Streitigkeiten ausschließlich auf individueller Basis beizulegen, und verzichten auf jedes Recht zur Teilnahme an Sammelklagen, kollektiven Klagen oder Vertretungsklagen.
Endnutzer, die sich über Facebook oder Google angemeldet haben, können alle mit der App verbundenen personenbezogenen Daten löschen, indem sie:
(a) in der App > Einstellungen auf „Konto löschen" klicken; oder
(b) eine E-Mail an info@innercircle.love mit dem Betreff „Antrag auf Datenlöschung" senden.
MILKIES wird die Nutzerdaten (vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten) innerhalb von 30 Tagen dauerhaft löschen und die Löschung per E-Mail bestätigen.
17.1. Unabhängige Auftragnehmer.
Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Nichts in diesen Bedingungen begründet eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, ein Agenturverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis.
17.2. Gesamtvereinbarung.
Diese Bedingungen bilden zusammen mit der Datenschutzerklärung, den Marken- und Markenrichtlinien und allen Dashboard-Mitteilungen die Gesamtvereinbarung und ersetzen alle früheren Vereinbarungen.
17.3. Salvatorische Klausel.
Sollte eine Bestimmung für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
17.4. Abtretung.
Der Partner darf Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MILKIES abtreten oder übertragen. MILKIES kann frei abtreten, einschließlich im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder einem Verkauf von Vermögenswerten.
17.5. Höhere Gewalt.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb der zumutbaren Kontrolle, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Regierungshandlungen, Krieg, Terrorismus, Stromausfällen oder Internetausfällen.
17.6. Verzicht.
Kein Versäumnis oder Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts stellt einen Verzicht darauf dar.
17.7. Benachrichtigungen.
Formelle Benachrichtigungen sind schriftlich zu erteilen und gelten als zugestellt, wenn sie per Einschreiben oder E-Mail an die hinterlegte Adresse gesendet werden. Benachrichtigungen an MILKIES sind an info@innercircle.love zu senden.
17.8. Antikorruption.
Der Partner hält alle anwendbaren Anti-Bestechungs- und Antikorruptionsgesetze ein, einschließlich des UK Bribery Act 2010.
17.9. Rechte Dritter.
Keine Person außer den Parteien hat ein Recht gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen.
Zuletzt aktualisiert: 19. März 2026